f:mp. Papierlexikon

Medienproduktioner werden in ihrer Kommunikation mit zahlreichen Fachbegriffen konfrontiert und benötigen diese auch, um eine optimale und klare Kommunikation mit allen Leistungspartnern zu ermöglichen. Aus diesem Grund hat der f:mp. das "Medienproduktioner-Lexikon" zusammengestellt.
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Alterungsbeständigkeit (des Papiers)

Experten definieren ein Papier als alterungsbeständig („Frankfurter Forderungen“ vom Feb. 1990), wenn es
– als Natur- oder Streichrohpapier holzfrei, zu 100% aus gebleichten Zellstoffen hergestellt ist
– einen ph-Wert von 7,5 – 9 aufweist
– einen Calciumcarbonat-Anteil von mindestens 3% besitzt.
Die „Frankfurter Forderungen“ sind teilweise in die jetzt gültige internationale Norm DIN ISO 9706 eingegangen. Diese Norm kennt keine Staffelung. Sie fordert
– h’frei (Zellstoff von besonderer Güte) oder eine Kappa-Zahl von weniger als 5,0
– gemessen wie in ISO 302 beschrieben
– pH-Wert zwischen 7,5 und 10, wie in ISO 6588 beschrieben
– einen Calciumcarbonatgehalt von mindestens 2%
Die Kappa-Zahl ist ein Maß für die relative Härte, die Bleichbarkeit und den Aufschlussgrad von Zellstoffen. Wie auch andere Methoden zur Bestimmung des Aufschlussgrades, basiert die Ermittlung der Kappa-Zahl auf der Oxidation der Ligninreste. Der Verbrauch an Oxidationsmitteln (hier Kaliumpermanganat) ist
ein Maß für den Ligningehalt. Die Kappa-Zahl ist also eine Bestimmungsmethode für Zellstoff, die Anwendung auf Papier (besonders gestrichene Sorten) ist umstritten. Papiere, die diesen Anforderungen genügen, tragen das Unendlichkeitszeichen ∞ – sie werden von den Archivaren künftig grundsätzlich vorgeschrieben.
Die amerikanische Norm für Alterungsbeständigkeit heißt ANSI- Norm Z 39.48. Eine Normung der Deutschen Papierindustrie ist in der DIN-ISO 6738 fesgelegt. Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NPa-AA 21 „Alterungsbeständige Papiere“ im Normenausschuss Papier und Pappe ausgearbeitet. Das Zertifikat behandelt in sehr technischer Form die Kriterien, welche ein Papier und Karton erfüllen muss, um der geforderten Lebensdauer-Klasse (LDK) zu entsprechen.
Angewendet werden soll diese Norm vor allem für Papiere und Kartons, die als Informationsträger
– z.B. In Form von Schriftstücken und Büchern – nach längerer Lagerzeit in Archiven
und Bibliotheken noch benutzbar sein müssen.
Diese Norm kann auf holzhaltige, holzfreie und altpapierhaltige Papiere angewendet werden.
Die erwähnten Lebensdauerklassen – LDK genannt – werden in der DIN-ISO 6738 wie folgt klassifiziert:
– LDK 24-85: Diese Papiere dürfen alterungsbeständig genannt werden. Sie haben eine Lebensdauer, an die höchste Ansprüche gestellt werden können
– LDK 12-80: Papiere dieser LDK haben eine Lebensdauer von einigen 100 Jahren
– LDK 6-70: Papiere dieser LDK haben eine Lebensdauer von mindestens 100 Jahren
– LDK 6-40: Papiere dieser LDK haben eine Lebensdauer von mindestens 50 Jahren


Quelle

Fachverband Medienproduktion

Papierlexikon "Deutsch, Englisch, Finnisch, Französisch"

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